Kosten

Gesetzliche Versicherung

Psychotherapie gehört zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kosten werden bei entsprechender Indikation vollständig übernommen. Hierbei ist zu beachten, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel nur bei Therapeuten mit einer Kassenzulassung übernehmen, nicht jedoch bei Behandlung in einer Privatpraxis. Demnach werden die Kosten in meiner Praxis nur in Ausnahmefällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese das Kostenerstattungsverfahren unterstützt.


Private Versicherung und Beihilfe

Da ich als psychologische Psychotherapeutin über eine Approbation verfüge, sind meine Leistungen bei privaten Krankenkassen oder der Beihilfe grundsätzlich erstattungsfähig. Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail unterschiedlich. Ihre genauen Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Gerne unterstütze ich Sie dabei.


Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie als Selbstzahler aufzunehmen. In diesem Fall besteht ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir. Somit entfallen alle weiteren Formalitäten wie Antragstellung oder Bewilligung. Vorteil kann dabei einerseits die schnelle Hilfe ohne lange Wartezeit sein. Andererseits erfolgt bei Selbstzahlern keine Eintragung in der Krankenakte, sodass Diskretion gewährleistet ist. Dies ist besonders bei Anwärtern einer Verbeamtung oder im Hinblick auf den Abschluss von bestimmten Versicherungen von Vorteil. Der Stundensatz orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird mit dem 3,5-fachem Steigerungssatz berechnet. 


Systemische Sexualtherapie

Die Systemische Sexualtherapie ist keine Kassenleistung, da Störungen in der Paarbeziehung nicht als psychische Störungen klassifizierbar sind. Die Kosten werden demnach von Ihnen selbst getragen. Termine und Honorar werden individuell festgelegt.


Coaching

Coaching ist keine Kassenleistung. Bei mir erhalten Sie ein individuelles, auf ihr persönliches Anliegen abgestimmtes Coaching auf der Basis verhaltenstherapeutischer Methoden. Die anfallenden Kosten werden von Ihnen selbst übernommen und individuell festgelegt. 


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